Wieder sind es vorwiegend ältere Menschen, die massiv benachteiligt werden, wenn die Bahn schrittweise die Bahn Card nur noch über das Internet und zur Nutzung mit einem modernen Smartphone zur Verfügung stellt. Es soll jetzt mit den Probeversionen der Ermäßigungskarte begonnen werden und noch in 2024 ist eine vollständige Abschaffung der Bahn Card als Plastikkarte vorgesehen.

Auch wenn die Bahn behauptet, die Nutzer seien „sehr digital affin“, so haben doch gerade die Älteren, die eben nicht so sicher mit digitalen Systemen umgehen können, wieder einmal das Nachsehen. Erst kürzlich hat die Bahn auch zum Erwerb von Bahntickets zu Sparpreisen digitale Buchungen vorausgesetzt. Wir werden genau hinschauen wie die Bahn ihre Ankündigung wahrmacht, Rückmeldungen von Kunden bei der Ausgestaltung des Digitalisierungsprozesses zu berücksichtigen.

Die Digitalisierung ist sicherlich eine sinnvolle Sache, aber es muss auch weiterhin gewährleistet sein, dass alle Angebote auch analog zur Verfügung stehen. Es sind nicht nur Ältere betroffen, sondern es gibt auch Menschen, die aus welchen Gründen auch immer, nicht über einen Internetanschluss oder ein Smartphone verfügen. Das Recht auf ein analoges Leben ist ein Grundrecht eines jeden Einzelnen im Rahmen seiner freien Selbstbestimmung, die im Grundgesetz in Art. 2 und 3 garantiert ist. Ebenso ist die Regelung der Bahn altersdiskriminierend.