Große Aufregung! Im Thüringer Landtag hat die CDU einen Beschluss herbeigeführt, der eine Absenkung der Grunderwerbsteuer von 6,5 Prozent auf 5 Prozent beinhaltete. Die Bemessung der Grunderwerbsteuer liegt in der eigenen Zuständigkeit der Bundesländer. Thüringen hat den höchsten Grunderwerbsteuersatz aller Länder. Die Käufer von Grundbesitz sollen mit diesem Beschluss entlastet werden und damit einen Ausgleich zu den steigenden Zinsen erfahren.
Der CDU Antrag kam mit den Stimmen der FDP, der fraktionslosen Abgeordneten und der AfD durch. Das ist nun mal in einer Demokratie so, dass die Mehrheit des Parlamentes bestimmt. Jetzt wird der CDU vorgeworfen, sie hätte die Brandmauer zur AfD mit diesem Antrag eingerissen. Dabei vergessen Linke, SPD und Grüne, dass sie in der Vergangenheit selbst mit Hilfe der Stimmen der AfD eine Reihe von Mehrheitsbeschlüssen im Parlament erreicht haben, z.B. im März bei der Kommunalordnung, wo gegen den Willen der CDU und FDP drastische Eingriffe in die Rechte von Kommunen beschlossen wurden oder im April in einem Untersuchungsausschuss, der von der CDU beantragt wurde und sich mit schweren Verfehlungen der rot-rot-grünen Minderheitsregierung befassen sollte. Das ist ein Skandal. Was für eine Polemik, was für eine Doppelmoral von Linke. SPD und Grüne.
Volker Feuerstein von der Fuldaer Zeitung hat hierzu in der Ausgabe vom 16. September einen Kommentar verfasst. Ich veröffentliche diesen hier, denn den Ausführungen ist nichts hinzuzufügen. Wenn SPD Generalsekretär Kevin Kühnert behauptet, der Parlamentarismus in Deutschland werde nach diesem Tag ein anderer sein muss er sich auch fragen, ob seiner Meinung nach niemand mehr Anträge in Parlamente einbringen darf wenn zu befürchten ist, dass die AfD zustimmen könnte. Das wäre bei der derzeitigen chaotischen Ampelpolitik aus Sicht der Ampel durchaus willkommen, ist aber mit den Grundsätzen einer Demokratie nicht vereinbar. Interessant wird die Frage im Umgang auf kommunalpolitischer Ebene. Es ist durchaus wahrscheinlich, dass sich noch mehr Kandidaten der AfD bei hauptamtlichen kommunalen Spitzenämtern wie Bürgermeister oder Landräte durchsetzen. Wie damit umgehen? Bei dem derzeitigen Demokratieverständnis von Kevin Kühnert würde das ein absoluter Stillstand in den betroffenen Kommunen bedeuten. Wir brauchen aber pragmatische Lösungen.
Bundeskanzler Olaf Scholz hat sich kürzlich in einem Interview in der „Thüringer Allgemeinen“ dazu geäußert, ob sinnvolle Anträge der AfD auf kommunalpolitischer Ebene niedergestimmt werden sollten. Scholz erklärte hierzu, dass man für solche Anträge keine AfD brauche. Man könne solche Anträge auch selbst einbringen. Auf die Nachfrage, wenn hierzu aber die Stimmen der AfD benötigt werden antwortete er: „Das ist doch keine Zusammenarbeit.“ Als Friedrich Merz vor Kurzem eine ähnliche Aussage tätigte, wurde er jedoch verbal und medial verprügelt.
Richtig ist – wir müssen höllisch aufpassen und nicht blauäugig sein. Die AfD-Spitze verfolgt das Ziel der Vereinnahmung der rechten Mitte. Dabei geht sie geschickt vor und versucht den Eindruck zu erwecken, sie sei die rechte Mitte. Sie zu unterschätzen ist gefährlich und die Brandmauer muss nach wie vor konsequent stehen. In Sachfragen muss es aber die Möglichkeit geben, konstruktive Sacharbeit machen zu können, ohne sich gleich den Vorwurf einer Zusammenarbeit einzuhandeln.
Dennoch – äußerste Vorsicht ist geboten. Die Aussage des AfD Spitzenkandidaten zur Europawahl, Maximilian Krah, der dem rechtsradikalen Björn Höcke sehr nahe steht sagt, „dass die politische Rechte nur dann zum Erfolg kommt, wenn die Christdemokraten verschwinden.“ Wir tun gut daran, diese Aussage ernst zu nehmen.