Sogenannte Klimaschützer werden zunehmend immer radikaler. Rettungskräfte, Polizisten und Fotografen werden brutal angegriffen, Polizei- und Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr sowie des Rettungsdienstes beschädigt und zerstört und selbst von der Beschädigung von Kulturgütern wird kein Halt gemacht. Mit völligem Unverständnis ist das Übergießen des Grundgesetz-Denkmals am Bundestag mit schwarzer Flüssigkeit vor Kurzem zu sehen. Das ist kein Protest mehr, dass ist nur noch kriminell und vergleichbar mit Terror oder den Attacken der Taliban auf Kulturgüter.

Je radikaler, desto besser. Je maßloser desto überzeugender und je gewaltsamer, desto zielführender ist die Logik derjenigen, die sich auf Straßen festkleben, Bahngleise und den Flugverkehr blockieren sowie Polizei und Rettungskräfte mit Molotowcocktails und Steine bewerfen. Dabei nehmen sie in Kauf, dass sie Menschen verletzen, zum Teil schwer verletzen, dass Menschen die arbeiten und Steuern zahlen nicht zu ihrem Arbeitsplatz kommen oder Termine nicht einhalten können und damit finanzielle Einbußen erleiden.

Die sog. „Letzte Generation“ ist innerhalb der Klimabewegung leider salonfähig geworden. Erstaunlicherweise hat der Präsident des Verfassungsschutzes, Thomas Haldewang, kürzlich erklärt, dass diese radikalisierte Bewegung zwar teilweise kriminell agiere, aber aus seiner Sicht bislang nicht extremistisch sei. In meinen Augen eine merkwürdige Einschätzung auch wenn er ausführt, dass der Verfassungsschutz täglich genau hinschaut, wie sich die Situation weiterentwickelt. Und die letzte Generation hat angekündigt, mit ihren rechtswidrigen kriminellen Aktionen fortzufahren und weiterhin Straftaten begehen zu wollen.

In unserem Grundgesetz ist klar und deutlich geregelt, dass Versammlungen friedlich und ohne Waffen stattfinden dürfen. Das kann auf der Straße oder auf öffentlichen Plätzen stattfinden, mit Plakaten und Bannern, bunt, laut und vielfältig. Wenn gegen Gesetze verstoßen wird, und das ist hier eindeutig der Fall, haben diese Protestaktion keine Legitimation, dann sind diese Aktionen eindeutig eine Straftat. Leider wird das von den sog. Aktivisten anders gesehen. Sie machen damit deutlich, dass sie nicht auf dem Boden unseres Grundgesetzes stehen.

Zweifellos sind die Mehrheit der Klimaaktivisten nicht unbedingt gewalttätig. Aber die Auswüchse innerhalb dieser Bewegung, die sich bewusst und vorsätzlich mit dem Staat und seinen Vertretern anlegen und dem Klimaschutz alles unterordnen -auch das Recht- und hieraus ableiten, Straftaten begehen zu können, kann ein Rechtsstaat nicht hinnehmen. Leider gibt es auch in unserer Bevölkerung viele Menschen, die diese schweren Straftaten als eine Art Kavaliersdelikt betrachten mit der Feststellen, es dient ja dem Klimaschutz und der ist ja wichtig. Nein – das sind schwere Straftaten und es ist Aufgabe von einem Rechtsstaat, hierauf angemessen zu reagieren.

Die Polizei hat die Aufgabe, in unserem Rechtsstaat Recht und Gesetz durchzusetzen. Sie muss friedlichen Demonstrationen Schutz bieten, dabei die rechtliche Ordnung wahren und dafür sorgen, dass die Regeln eingehalten werden. Das Gewaltmonopol liegt nur beim Staat und dessen Exekutive. Ein Angriff auf Polizei, Ordnungs- und Einsatzkräfte ist somit auch ein Angriff gegen den Staat.

Das was manche sog. Klimaaktivisten aktuell veranstalten, hat mit Protest nichts zu tun, grenzt an Terror, ist in den Augen der großen Mehrheit unserer Bevölkerung nicht hinnehmbar. „Je gewaltsamer, desto zielführender“ verfehlt das Ziel des Klimaschutzes und nutzt der Sache nichts – und noch weniger hilft er unserer Demokratie, in der das Zusammenleben durch Recht und Gesetz geregelt ist und nicht nach irgendwelchen moralischen Absolutheitsansprüchen radikaler Klimaaktivisten.

Mir fehlen Aussagen von der Mehrheit der friedlichen Klimaaktivisten, bei denen es nicht um Krawall sondern um die Sache geht, die diese Aktionen der gewaltbereiten und Straftaten begehenden sog. Klimaaktivisten verurteilen und auffordern, zu einem friedlichen Protest überzugehen. Frau Neubauer und auch einige andere aus der Bewegung haben bisher nur sehr halbherzig reagiert und versucht, das alles runterzuspielen. Das reicht nicht. Die Linken und Grünen, ebenso auch einige SPD Bundestagsabgeordnete verteidigen dies Aktionen der „Letzten Generation“ mehrfach gegen Vorwürfe der Kriminalität. Das ist schon eine merkwürdige Auffassung von ihrem Verständnis von Recht und Ordnung. Es macht deutlich, wie fest diese auf dem Boden unseres Grundgesetzes stehen.

Und was gar nicht geht: Mit Briefen und Ultimaten droht die „Letzte Generation“ Städten mit neuen Protestaktionen, sollten sie ihre Klimaforderungen nicht unterstützen. Damit versuchen diese selbsternannten Klimaaktivisten ihre Straftaten zu legitimieren. Hier muss man ernsthaft hinterfragen, ob die Bürgermeister / Oberbürgermeister, die solchen Erpressungsversuchen nachgeben, nicht den Mumm haben, sich nicht vor den Karren von Straftätern spannen zu lassen. Ferner stellt sich die Frage, ob diese Vereinbarung mit dem geleisteten Amtseid vereinbar ist.

Die Forderungen der Klimakleber sind: Wiedereinführung des 9 EURO-Tickets, ein Tempolimit von 100 km/h auf Autobahnen sowie die Einberufung eines Gesellschaftsrats zu der Frage, wie Deutschland bis 2030 Nullemissionen erreichen kann. Dieser soll im Losverfahren besetzt werden und die Breite der Gesellschaft spiegeln. Wenn die Bundesregierung auf ihre Forderungen eingeht, bietet die „Letzte Generation“ einen Stopp ihrer Proteste im ganzen Land an.

Wer weitere Straßenblockaden mit festgeklebten Aktivisten verhindern will, soll sich offen hinter deren Ziele einer radikalen Klimawende stellen. Einige Städte wie Hamburg, Berlin und Köln reagierten empört. Ihnen droht die Gruppe mit „maximaler Störung der öffentlichen Ordnung“. Leben wir jetzt in einer Anarchie, dass eine kleine Gruppe den Staat erpressen kann?

Der grüne OB Belit Onay von Hannover war der erste, der einen Deal mit der „Letzten Generation“ einging und die Forderungen in einem Brief an die Bundestagsfraktion übermittelte. Kurze Zeit später folgte der OB von Marburg, Dr. Thomas Spieß (SPD) und der OB Boris Palmer (Grüne) aus Tübingen. Also geht`s noch? Der Städte- und Gemeindebund übte scharfe Kritik an den Vereinbarungen einzelner Kommunen mit der Klimagruppe. „Es sei nicht üblich, dass man Straftäterinnen oder Straftätern durch politische Zusagen entgegenkommt“, so der Geschäftsführer Gerd Landsberg.

Beim Vorgehen der sog. Aktivisten handelt es sich um Straftaten wie Nötigung, gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr und Sachbeschädigung bis hin zum Hausfriedensbruch, wenn sie sich an Tischen und Bildern ankleben. Es ist nicht hinnehmbar, dass man vor diesen Straftäterinnen und Straftätern einknickt und mit politischen Zusagen entgegenkommt. Hier ist kritisch zu hinterfragen, welche Vorstellungen diese Amtsträger von politischen Entscheidungsprozessen in einer Demokratie haben. Die Grünen-Chefin Ricarda Lang erklärte hierzu, sie unterstützt diese kompromissbereite Linie einiger Bürgermeister gegenüber den Forderungen der „Letzten Generation“. Das ist unerträglich, das kann man nur mit Kopfschütteln hinnehmen. Die Staatsanwaltschaft Hamburg wertet den Brief der „Aktivisten“ als Nötigung eines Verfassungsorgans. Wir leben immerhin in einem Rechtsstaat und da kann nicht jeder machen was er will, da gibt es Grenzen auch für sog. Klimaaktivisten. Wer sich mit diesen einlässt fördert rechtswidriges handeln und wird somit mehr oder weniger zum Mittäter.