Am Dienstag, 31. Mai 2022 fand eine gemeinsame Informationsveranstaltung der Senioren Union und dem CDU-Gemeindeverband Flieden im Sportlerheim Flieden über das Betreuungsrecht statt. Als Referentin konnte Frau Ingrid Michel vom VdK Betreuungsverein gewonnen werden, welche über dieses wichtige Thema sehr sach- und fachkundig referierte und Fragen beantwortete.

In der gut besuchten Veranstaltung erläuterte sie die Wichtigkeit einer Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung. Das Betreuungsrecht dient dem Schutz und der Unterstützung erwachsener Menschen, die wegen einer Krankheit oder einer körperlichen, seelischen oder geistigen Behinderung ihre eigenen Angelegenheiten nicht mehr ganz oder teilweise regeln können und daher auf Unterstützung angewiesen sind. Diese Situation kann alle Altersgruppen betreffen, sei es durch einen Unfall oder ein plötzlich auftretendes gesundheitliches Ereignis. Wichtig ist, dass dann geregelt ist, wer die eigenen Rechte vertreten soll. Es muss für diese Fälle eine Vertretungsregelung geben, denn das Leben geht trotz eines unvorhergesehenen Ereignisses weiter. Ist nichts geregelt, dann obliegt es dem Gericht, einen gesetzlichen Vertreter zu bestellen, der die Rechte des betroffenen vorübergehend oder auch dauernd vertritt. Ob das dann ein Familienmitglied oder guter Bekannter wird, ist dabei nicht garantiert. Es ist deshalb wichtig festzulegen, wer im Falle des Eintretens eines solchen Ereignisses als rechtlicher Bevollmächtigter oder Berechtigte bestellt wird.

Ist ein solches Ereignis erst einmal eingetreten, dann ist es zu spät. Man sollte sich daher rechtzeitig Gedanken machen, wer dann für mich handelt und entscheidet. Ist ein Bevollmächtigter oder eine Bevollmächtigte bestellt, dann ist das Gericht an diese Wahl gebunden, es sei denn, sie läuft dem Wohl der zu betreuenden Person zuwider. In diesen Vollmachten können inhaltliche Vorgaben und Wünsche festgelegt werden, an die sich der oder die Bestellte zu richten hat, z.B. das bestimmte Gewohnheiten zu respektieren sind, ob im Pflegefall eine Betreuung zu Hause oder im Pflegeheim gewünscht wird. Auch welche medizinischen Maßnahmen gewünscht werden oder ob auch unter bestimmten Umständen lebensverlängernde Maßnahmen unterbleiben sollen. Wichtig ist dabei, dass die betreuten Personen selbstbestimmte Person mit eigenem Willen und Weltanschauungen sind und bleiben.

Frau Michel empfahl, sich im Vorfeld beraten zu lassen und verwies in diesem Zusammenhang auf Musterverfügungen im Internet wie www. betreuungsrecht hessen.de. Auch der VdK leistet hier Hilfestellung. Es gibt die Möglichkeit, diese Vollmachten mit einem Notar auszuarbeiten und beglaubigen zu lassen. Eine Formvorschrift gibt es nicht. Schaltet man keinen Notar oder Rechtsanwalt ein empfiehlt es sich, sich an den Empfehlungen der Formulare der Länder im Internet zu halten. Dort gibt es auch die erforderlichen Erläuterungen, die verständlich dargestellt sind. Auch empfiehlt es sich, den Arzt des Vertrauens hierzu zu konsultieren.